Hallo,
im Rahmen des Inso-Verfahrens interessiert mich als Gläubiger der Sachstandsbericht. Ich hatte jetzt schon einmal den Fall, dass ein Verwalter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Übersendung ablehnte. Ein anderer Verwalter wollte von uns 20,00 € für die Übersendung.
Meine Fragen:
a) Habe ich als Gläubiger überhaupt das Recht auf Übersendung des Sachstandsberichts?
b) Wenn ja, wer ist verpflichtet/berechtigt, mir den Sachstandsbericht zu senden. Gericht oder Verwalter?
Danke vorab.
Liane