Sachstandsbericht an Gläubiger

  • Hallo,

    im Rahmen des Inso-Verfahrens interessiert mich als Gläubiger der Sachstandsbericht. Ich hatte jetzt schon einmal den Fall, dass ein Verwalter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Übersendung ablehnte. Ein anderer Verwalter wollte von uns 20,00 € für die Übersendung.

    Meine Fragen:
    a) Habe ich als Gläubiger überhaupt das Recht auf Übersendung des Sachstandsberichts?
    b) Wenn ja, wer ist verpflichtet/berechtigt, mir den Sachstandsbericht zu senden. Gericht oder Verwalter?

    Danke vorab.

    Liane

  • Hallo,

    im Rahmen des Inso-Verfahrens interessiert mich als Gläubiger der Sachstandsbericht. Ich hatte jetzt schon einmal den Fall, dass ein Verwalter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Übersendung ablehnte. Ein anderer Verwalter wollte von uns 20,00 € für die Übersendung.

    Meine Fragen:
    a) Habe ich als Gläubiger überhaupt das Recht auf Übersendung des Sachstandsberichts?
    b) Wenn ja, wer ist verpflichtet/berechtigt, mir den Sachstandsbericht zu senden. Gericht oder Verwalter?

    Danke vorab.

    Liane

    Das Gericht ist verpflichtet und berechtigt, dir den Sachstandsbericht zu übersenden. Das ist eine Form der Akteneinsicht nach § 299 ZPO.
    Der Verwalter ist nicht verpflichtet. Berechtigt weiß ich nicht.

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