Guten Morgen,
gestern bekam ich eine Urkunde von einem Notar vorgelegt, mit der Frage, ob eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig sei und wenn ja, dann diese bitte zu erlassen.
Es geht um ein Kind, das Miteigentümerin von einem Grundstück und auch persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH &CoKG durch ERbfall wurde. In dieser Kaufabsichtserklärung mit der Stadt wird das Kind verpflichtet, die Grundstücke, an denen sie in Erbengemeinschaft Miteigentümerin ist und die der GmbH & Co.KG gehören, nicht vor dem 31.12.2024 an jemanden anderen zu veräußern. Es ist keine Verpflichtung enthalten, dass die Grundstücke an die Stadt veräußert werden müssen.
Ein Vertretungsauschluss der sorgeberechtigten Mutter besteht nicht.
Meiner Meinung nach ist das kein Fall des § 1821 BGB, der § 1812 BGB würde sowieso nicht greifen und auch keinen anderen Genehmigungstatbestand sehe ich. Hat jemand eine Idee dazu? Vielen Dank schon mal im voraus:-)