Guten Morgen zusammen,
ich habe hier folgenden Sachverhalt vorliegen:
Unserem Notariat sind Unterlagen zur Bestellung einer Grundschuld vorgelegt worden. Jedoch stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein Darlehensverhältnis zugrunde liegt... Die Grundschuld ist bestellt und auch im Grundbuch eingetragen worden. Nach Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde an die Gläubigerin erklärte diese, der Darlehensnehmer sei dort unbekannt; ein Geschäft wäre nicht zustande gekommen und hat uns die vollstreckbare Ausfertigung wieder zurückgesandt.
Wir haben mehrfach und eindringlich darum gebeten, dass uns die Löschungsbewilligung -unter Kostenaufgabe an uns- zugesandt wird. Leider regt sich die Gläubigerin überhaupt nicht! Beim hiesigen Grundbuchamt haben wir versucht, die Grundschuld im Wege der Grundbuchberichtigung wegen Unrichtigkeit löschen zu lassen. Leider bekommen wir nur ein Schreiben zurück mit der Bitte, die LB vorzulegen.
Kann mir hier Jemand weiterhelfen? Die nachrangig eingetragene (richtige Finanzierungsgläubigerin) drängt verständlicherweise auf rangrichtige Eintragung.
Viele Grüße