Huhu,
ich habe einen Antrag auf Erteilung einer RNF Klausel unter Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheids.
Die Akte ist hier nach 30 Jahren ausgesondert.
Muss ich jetzt zunächst die Urschrift ersetzen und kann dann die Klausel machen?
Oder kann ich einfach die Klausel erteilen und eine Kopie der Ausfertigung zur Akte nehmen, damit man sieht, dass eine RNF erteilt wurde?!
LG