Hallo,
wie würdet ihr den Nacherbenvermerk bei folgender Formulierung im gemeinschaftlichen Testament formulieren:
" Wenn der Überlebende von uns wiederheiratet, behält er den gesetzlichen Erbteil als Vorerbe. Wegen des übrigenNachlasses des Erstversterbenden tritt die zu Ziffer III. angeordneteSchlusserbfolge ein."
Schlusserbin ist die einzige Tochter.
Ursprünglich dachte ich, dass die bedingte Nacherbfolge nur bezüglich 1/2 angeordnet ist, aber eigentlich steht es so nicht im Testament.