Erklärungen eines noch nicht bestellten Ergänzungspflegers

  • Guten Tag, ich habe folgenden Fall und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Opa schenkt seinem Sohn und seinem minderjährigen Enkel eine Wohnung. Bei Erstellung des Übertragungsvertrages ist auch der zukünftige Ergänzungspfleger, der dann tatsächlich auch bestellt wird, anwesend. Dieser bevollmächtigt in der Urkunde den Notar, den Bestallungsausweis entgegenzunehmen und hierüber eine Eigenurkunde zu errichten. In der Aushändigung der Bestallungsurkunde an den Notar soll dann die Nachgenehmigung des Pflegers zu dem Übertragungsvertrag liegen. Der Notar legt mir sodann die familiengerichtliche Genehmigung zu den Erklärungen des Ergänzungspflegers in der Urkunde sowie das Original der Bestallung vor. Er bescheinigt in notarieller Eigenurkunde, die Bestallung erhalten zu haben und bestätigt, dass in der Aushändigung der Bestallungsurkunde des Ergänzungspflegers die Nachgenehmigung liegt. Muss mir das so ausreichen? Ich bin da sehr skeptisch. Vielen Dank schon mal!

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