Guten Tag,
ich komme hier in meine Überlegungen nicht so recht voran....
Folgender Fall:
Mann stirbt, Frau ist testamentarische Alleinerbin aufgrund handschriftlichen Testaments.
Erbschein wurde seinerzeit nicht beantragt.
Frau verstirbt nach, Fiskus beerbt Frau allein und benötigt nun Erbschein nach Mann, da gemeinsames Grundstück vorhanden.
Fiskus erhält auf Antrag als Erbeserbe den Erbschein nach Mann mit Inhat Alleinerbe Frau.
Ist der Fiskus in diesem Fall von den Kosten des Erbscheins nach dem Ehemann ebenfalls kostenbefreit?
LG