Huhu,
ich habe folgenden Fall:
Der Schuldner hat von der Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter auf sein Konto überwiesen bekommen.
Das Konto wird als P Konto geführt.
Dieser begehrt nun die Erhöhung des pfandfreien Betrags, da er das Geld an seine Mitarbeiter auszahlen muss.
Ein Fall für eine Drittwiderspruchsklage?!