• Hallo,

    eine Betreuerin möchte für ihren Betreuten einen neuen Pass beantragen. Dies kann nur bei einem Konsulat persönlich gemacht werden. Dafür müsste die Betreuerin 5 Stunden mit dem Auto (einfache Strecke) fahren. Sie fragt nun an, welche Möglichkeiten es gibt um nicht persönlich dorthin zu fahren, da sie das als ehrenamtliche Betreuerin nicht leisten kann. Das Konsulat besteht ausdrücklich auf ein persönliches Erscheinen.

    Gibt es irgendwelche Vorschläge dazu?

  • Hallo,

    eine Betreuerin möchte für ihren Betreuten einen neuen Pass beantragen. Dies kann nur bei einem Konsulat persönlich gemacht werden. Dafür müsste die Betreuerin 5 Stunden mit dem Auto (einfache Strecke) fahren. Sie fragt nun an, welche Möglichkeiten es gibt um nicht persönlich dorthin zu fahren, da sie das als ehrenamtliche Betreuerin nicht leisten kann. Das Konsulat besteht ausdrücklich auf ein persönliches Erscheinen.

    Gibt es irgendwelche Vorschläge dazu?

    Es ist Sache jeden Staates, wie die Papiere ausgestellt werden. Möglicherweise hat die Ausländerbehörde eine Idee.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Oder es fährt jemand, der dafür eine Rechnung stellt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Zeit für die Fahrt zum Konsulat wird sich die ehrenamtliche Betreuerin schon aus den Rippen schneiden müssen, sofern ihr persönliches Erscheinen als gesetzliche Vertreterin der Betroffenen für erforderlich erachtet wird. Ich gehe davon aus, dass der Betroffene selbst nicht zum Konsulat reisen kann. Zumindest kann sie Ersatz ihrer Auslagen verlangen.

    Ansonsten bleibt ihr die Möglichkeit, die Bestellung eines weiteren Betreuers anzuregen, der die Konsulatsangelegenheiten besser als die bestellte ehrenamtliche Betreuerin besorgen kann. Man müsste mal sehen, was der zuständige Richter dazu sagt.

  • Mich irretieren zwei Sachen. Einen neuen Pass für einen scheinbar immobilen Betroffenen? Wofür? Und als ehrenamtliche bekommt sie doch wenigstens Aufwandentschädigungen erstattet oder etwa nicht?

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  • Einen Pass braucht man doch nicht nur zum Reisen (insbesondere weil viele Länder keinen extra Personalausweis ausstellen).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nein, das ist deutlich zu kurz gesprungen. Das Gericht führt die Aufsicht über die Betreuerin und muß ggf. durch Beratung oder Auflagen helfen. Um beurteilen zu können, ob die Paßbeantragung einfach weggelassen werden könnte, weiß man zu wenig über den konkreten Sachverhalt. Sollte der Betreute verpflichtet dazu sein, steht es nicht einfach im Belieben der Betreuerin, ob der Verpflichtung nachgekommen wird. Dann wird sie Wege finden müssen (und genau daher hat sie sich vielleicht an das Gericht gewandt).

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    Einmal editiert, zuletzt von FED (20. Oktober 2021 um 14:07) aus folgendem Grund: deutsche Sprache...

  • Die Zeit für die Fahrt zum Konsulat wird sich die ehrenamtliche Betreuerin schon aus den Rippen schneiden müssen, sofern ihr persönliches Erscheinen als gesetzliche Vertreterin der Betroffenen für erforderlich erachtet wird. Ich gehe davon aus, dass der Betroffene selbst nicht zum Konsulat reisen kann. Zumindest kann sie Ersatz ihrer Auslagen verlangen. Ansonsten bleibt ihr die Möglichkeit, die Bestellung eines weiteren Betreuers anzuregen, der die Konsulatsangelegenheiten besser als die bestellte ehrenamtliche Betreuerin besorgen kann. Man müsste mal sehen, was der zuständige Richter dazu sagt.

    Viel mehr können wir der Betreuerin als Betreuungsgericht (leider?) nicht anbieten in so einem Fall. Wenn das Konsulat auf das persönliche Erscheinen besteht, dürfte da auch die Ausländerbehörde wenig helfen können.

    Sie ist als Betreuerin verpflichtet sich darum zu kümmern, sofern es von ihrem Aufgabenkreis umfasst ist. Die Fahrt zum Konsulat dürfte sich kaum vermeiden lassen, damit wird die Betreuerin in den sauren Apfel beißen müssen. Wenn die Betreuerin nicht willens oder in der Lage hierzu ist, wäre das wohl eine fehlende Eignung (zumindest für diesen Aufgabenkreis). Natürlich fraglich, ob die Betreuerin oder der zuständige Richter davon begeistert ist, aber ich sehe da keine Hilfsmöglichskeit.

  • Hallo,

    eine Betreuerin möchte für ihren Betreuten einen neuen Pass beantragen. Dies kann nur bei einem Konsulat persönlich gemacht werden. Dafür müsste die Betreuerin 5 Stunden mit dem Auto (einfache Strecke) fahren. Sie fragt nun an, welche Möglichkeiten es gibt um nicht persönlich dorthin zu fahren, da sie das als ehrenamtliche Betreuerin nicht leisten kann. Das Konsulat besteht ausdrücklich auf ein persönliches Erscheinen.

    Gibt es irgendwelche Vorschläge dazu?

    Es ist Sache jeden Staates, wie die Papiere ausgestellt werden. Möglicherweise hat die Ausländerbehörde eine Idee.

    Richtig interessant wird es dann wenn das Konsulat verlangt, dass die zu betreunde Person auch persönlich erscheinen muss.

    Als Betreuer nehme ich grundsätzlich niemanden in meinem Auto mit. Das kann auch nicht verlangt werden.

    Alternativ bliebe dann nur die gemeinsame Fahrt mit den ÖPNV. Natürlich auf Kosten des Betroffenen.

    Oder, wenn sich der Betroffene in einer Einrichtung befindet, diese für die Beförderung in Anspruch zu nehmen. Evtl. gegen Aufrechnung der Kosten. Da könnte die Betreuerin dann ja mitfahren.

    Ein Pass ist oftmal von Nöten wenn eine Aufenthaltsgenehmigung etc. beantragt werden muss.


  • Viel mehr können wir der Betreuerin als Betreuungsgericht (leider?) nicht anbieten in so einem Fall. Wenn das Konsulat auf das persönliche Erscheinen besteht, dürfte da auch die Ausländerbehörde wenig helfen können.

    Sie ist als Betreuerin verpflichtet sich darum zu kümmern, sofern es von ihrem Aufgabenkreis umfasst ist. Die Fahrt zum Konsulat dürfte sich kaum vermeiden lassen, damit wird die Betreuerin in den sauren Apfel beißen müssen. Wenn die Betreuerin nicht willens oder in der Lage hierzu ist, wäre das wohl eine fehlende Eignung (zumindest für diesen Aufgabenkreis). Natürlich fraglich, ob die Betreuerin oder der zuständige Richter davon begeistert ist, aber ich sehe da keine Hilfsmöglichskeit.

    denke ich auch so. es ist ja wohl so dass die Betreuerin nicht nicht will, sondern (aus welchenGründen auch immer) tatsächlich bzw. zeitlich nicht kann. einen Grund für einen zweiten Betreuer mit Aufgabenkreisen Konsulat/Passangelegenheiten einzurichten sehe ich nicht. Betreuer ist eben Betreuer für alle ihm/ihr übertragenen Aufgabenkreise. Dann muss man es eben möglich machen, es wurde ja der Aufwendungsersatz schon genannt. Wenn der/die Betroffene den Pass nicht bräuchte, wäre dieses Thema kaum hier eingestellt worden. ansonsten bin ich bei FED #9

    vll. hat das entsprechende Land ja einen Honorarkonsul vor Ort oder deutlich näher als das Konsulat, weclher dann die Erklärung der Betreuerin aufnehmen könnte. ggf. kann das Gericht diesen kontaktieren um das möglich zu machen? (nur als Anregung im Einzelfall...)

  • Warum bevollmächtigt man nicht jemandem im Rahmen des Aufgabenkreises am Ort des Konsulats mit der Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen vertr. d. d. Betreuerin und der erscheint "persönlich"?

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Warum bevollmächtigt man nicht jemandem im Rahmen des Aufgabenkreises am Ort des Konsulats mit der Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen vertr. d. d. Betreuerin und der erscheint "persönlich"?

    Womöglich, weil eine privatschriftliche Vollmacht durch das Konsulat nicht akzeptiert werden würde?

  • Warum bevollmächtigt man nicht jemandem im Rahmen des Aufgabenkreises am Ort des Konsulats mit der Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen vertr. d. d. Betreuerin und der erscheint "persönlich"?

    Womöglich, weil eine privatschriftliche Vollmacht durch das Konsulat nicht akzeptiert werden würde?

    Sogar für manches Visum wird man zum persönlichen Gespräch vorgeladen. Die Konsulate leben häufig noch vom persönlichen Kontakt und lehnen Bevollmächtigtenhandeln ab.

    Da muss man sogar seinen Reisepass in Berlin persönlich abholen (haben Betreuer berichtet).

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