Übererlös bei Versteigerung eines Miteigentumsanteils

  • Moin ZVGler,

    bei der Versteigerung eines Grundstücks von mehreren Eigentümern kann der Gläubiger einen etwaigen Übererlös bekanntlich nur dann an die bisherigen Eigentümer auskehren, wenn diese eine übereinstimmende Erklärung über die Verteilung abgeben. Anderenfalls muss der Erlös ja hinterlegt werden.

    Wie verhält es sich aber, wenn nur ein hälftiger Miteigentumsanteil versteigert wird? Als Gläubiger machen wir ja trotzdem unseren gesamten dinglichen Kapitalbetrag geltend. Wenn nun ein Übererlös entsteht, muss der weitere Miteigentümer dann ebenfalls zustimmen? :gruebel:

    Vielen Dank vorab!

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