Hallo zusammen,
ich habe durch das Jugendamt eine Mitteilung über den Tod einer sorgebrechtigten Kindsmutter erhalten. Der Kindsvater ist bereits vorverstorben, sodass § 1680 Abs. 2 BGB ausscheidet. Das Jugendamt bittet um Bestellung als Amtsvormund. Kann ich nun einfach den Beschluss machen und das Jugendamt zum Vormund bestellen oder ist eine Kindesanhörung erforderlich? Das Kind ist 10 Jahre alt.