Betreuter und Minderjähriger erben e.K.

  • Ein Einzelkaufmann verstirbt. Mangels Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein, im wesentlichen sind dies die Geschwister. Ein Erbschein liegt vor.
    Für eine Schwester ist Betreuung mit AK u.a. Vermögenssorge angeordnet; sie ist nach Aktenlage wohl geschäftsunfähig.
    Eine weitere Schwester ist vorverstorben, an ihrer Stelle erbt ihre 17-Jährige Tochter.

    Sehe ich das richtig dass ich für die Anmeldung des Versterbens des e.K. und des Übergangs des Unternehmens auf die Erben und die entsprechende Eintragung im Handelsregister weder Ergänzungspfleger/-betreuer noch betreuungs-/familiengerichtliche Genehmigungen brauche? Für alles nachfolgende (Verkauf) werde ich sie brauchen, aber auch für de Erstanmeldung?.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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