• Hallo,

    bisher wurden Kredite immer in der VKH Erklärung runtergerechnet. Jetzt wurde dieser nicht berücksichtigt weil der Pkw nicht für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist.

    Das ist mir neu.......

    Der Antragsteller wohnt zwar nur 3,5km von seiner Arbeitsstelle, trotz alledem brauch er doch ein Auto......

  • Ähm, wo ist das Problem ? Da gibt es doch schon eine Entscheidung, oder habe ich das falsch verstanden.

    Und bei Krediten kommt es manchmal drauf an. Dazu fehlt es mir aber noch an Sachverhalt ? Vorprüfung ? Nachprüfung ? Abänderungsantrag ?

  • Es kommt drauf an. ;)

    Wenn wir von der Prüfung im Bewilligungsverfahren reden, erkenne ich einen ganzen Haufen Kredite an. Man konnte ja nicht ahnen, dass man vor Gericht geht.
    Wenn wir vom Überprüfungsverfahren reden, war man vor Gericht, und zwar auf Kosten des Staats. Dann will ich wissen, wieso der neue Kredit denn unbedingt sein musste. Immerhin wird ja quasi vorgetragen, dass die neuen Schulden wichtiger sind als die "alten Schulden" (d.h. die PKH) beim Staat.

    Bei Berufstätigkeit bin ich mit Autokosten allerdings auch vergleichsweise großzügig. Es sei denn, man hatte Geld, den Fiat gegen einen Maybach zu tauschen, aber keins, das Verfahren zu bezahlen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Hallo,

    bisher wurden Kredite immer in der VKH Erklärung runtergerechnet. Jetzt wurde dieser nicht berücksichtigt weil der Pkw nicht für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist.

    Das ist mir neu.......

    Der Antragsteller wohnt zwar nur 3,5km von seiner Arbeitsstelle, trotz alledem brauch er doch ein Auto......


    Nicht wenn der Antragsteller die Arbeitsstelle auch problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen kann.

  • Das Auto muss dem Fahrweg angemessen sein.
    Hier würde beispielsweise (mal Öffis ausgeschlossen) ein Kleinwagen älterer Bauart ausreichen. Da muss es kein 7er BMW sein.

  • Ich würde ihn akzeptieren, da es eine normale Verbindlichkeit ist, die bereits besteht.

    Ich prüfe ja auch nicht, ob die Kreditrate für das Schlafzimmerbett oder die Hochzeitsreise von vor 10 Jahren damals tatsächlich erforderlich war.

    Ich gucke bei Krediten nur: Besteht, ggf. in welcher Höhe und wird getilgt.

    Anders natürlich bei Neukrediten.

  • Es ist das Antragsverfahren.

    Kfz-Kredit läuft schon seit 2016

    Das macht nichts. ;)

    Berücksichtigung der Autoraten, nur wenn für den Arbeitsweg unbedingt erforderlich:

    OLG Dresden, Beschluss vom 07. April 2020 – 20 WF 310/20 –, juris

    Aus dem Leitsatz: "Oder aus sonstigen Gründen". Ich will gerade kein Spaßverderber sein, nur habe ich Frogs Auffassung vor Jahren mal vertreten und mir eine blutige Nase in der Beschwerde geholt. Die Beschwerdeinstanz hat einen Härtefall anerkannt und die Notwendigkeit des KFZs nebst damit verbundenen Kosten auch ohne Erwerbstätigkeit bejaht.

    Bin insgesamt bei Störtebecker. Der einzige Grund, aus dem ich im Bewilligungsverfahren an vor Streitentstehung aufgenommenen Krediten kratzen würde, wäre, wenn die offensichtlich mit dem Ziel aufgenommen wurden, sich mutwillig für den Prozess bedürftig zu machen. Aber bei einer Altlast aus 2016 und einem Verfahren aus wahrscheinlich 2020/2021 sehe ich dafür keinen Ansatzpunkt.

    Ich glaube, als Zwischenfazit können wir "streitig" festhalten. An eurer Stelle würde ich es mit einer Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung versuchen.

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  • Ich prüfe ja auch nicht, ob die Kreditrate für das Schlafzimmerbett oder die Hochzeitsreise von vor 10 Jahren damals tatsächlich erforderlich war.

    Das ist richtig, aber jetzt könnte ich prüfen, ob das an sich notwendige Auto von der Art und Größe angemessen ist oder zu verwerten wäre und mit dem Erlös ein anderes kleineres angemessenes Auto zu erwerben sei und der Übererlös für den Prozess einzusetzen sei.

    Die Notwendigkeit des Kredites an sich würde ich auch nicht in Frage stellen, ggf. vielleicht noch ob er überhaupt bedient wird oder nicht.

    Ansonsten schließe ich mich den Schlusssätzen von Schneewittchen an.

  • Zudem sind die Kosten, und damit auch der Kredit, eines Autos meist deutlich höher als für ein Bett oder eine Reise.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zudem sind die Kosten, und damit auch der Kredit, eines Autos meist deutlich höher als für ein Bett oder eine Reise.

    Das kommt immer drauf ein... :teufel:

  • @Traumtänzer: Anhand von welchem Maßstab prüfst du Größe und Erforderlichkeit?/Hast du Rechtsprechung dazu?

    Wenn ein Berufstätiger eine kreditfinanzierte Luxusausgabe macht, die er sich auf Basis seines aktuellen Verdienstes leisten kann, dann aber den Job verliert und in einen Rechtsstreit gerät, hätte ich ein Problem damit, ihm Angemessenheit und Erforderlichkeit vorzuhalten.

    Zudem sind die Kosten, und damit auch der Kredit, eines Autos meist deutlich höher als für ein Bett oder eine Reise.

    Das kommt immer drauf ein... :teufel:

    Kein Smiley erforderlich: Meine letzte große Rundreise vor fünf Jahren hat mehr gekostet als mein Auto letztes Jahr.

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  • Das ist richtig, aber jetzt könnte ich prüfen, ob das an sich notwendige Auto von der Art und Größe angemessen ist oder zu verwerten wäre und mit dem Erlös ein anderes kleineres angemessenes Auto zu erwerben sei und der Übererlös für den Prozess einzusetzen sei.

    Übererlös = Verkaufspreis des bisherigen KFZ - Kaufpreis des neuen KFZ - Vermögensfreibetrag? Oder fällt letzterer in der Berechnung raus (mal angenommen, das Auto wäre der einzige Vermögensgegenstand)?

  • Nach meinem Kenntnisstand ist ein Auto bis zu 7.600,00 nicht zu beanstanden.

    Ansonsten: Verkaufserlös - Anschaffungskosten = Vermögen, da aber dann noch ein Freibetrag von 5.000,00.

    Insofern lass ich in aller Regel die Finger von Autos. Fragt man nach den zusätzlichen Motorrädern wird häufig der PKH-Antrag zurückgenommen.. :teufel::teufel:


  • Das ist richtig, aber jetzt könnte ich prüfen, ob das an sich notwendige Auto von der Art und Größe angemessen ist oder zu verwerten wäre und mit dem Erlös ein anderes kleineres angemessenes Auto zu erwerben sei und der Übererlös für den Prozess einzusetzen sei.

    Übererlös = Verkaufspreis des bisherigen KFZ - Kaufpreis des neuen KFZ - Vermögensfreibetrag? Oder fällt letzterer in der Berechnung raus (mal angenommen, das Auto wäre der einzige Vermögensgegenstand)?

    Rechnung wie Störtebecker;

    Nein Rechtsprechung dazu habe ich leider nicht --- nur das was Gesetz und Kommentare hergeben.
    Käme in der Praxis wahrscheinlich in den meisten Fällen eh nichts bei rum. Das ginge m.E. nur bei richtig großen Luxuskarossen. Bei "normalen" Mittelklassewagen käme ich nicht auf die Idee dies zu tun. Die halte ich schon für angemessen. Jetzt beim Sozialgericht gibt es eh wenig Klagparteien, bei denen wir über große teure Autos (oder überhaupt Wertgegenstände) sprechen.
    In meiner Zeit beim LG hatte ich einmal den Fall: Da ging es tatsächlich um einen ein oder zwei Jahre alten 7erBMW, der dringend nur dazu gebraucht wurde, um die Nachkommen zum Ballett, zur Klavierstunde, zum Geigenunterricht, Reiten und Chinesisch zu fahren. Da haben wir mokiert, dass man den doch gegen ein kleineres Fahrzeug tauschen und den Erlös einsetzen könnte. Daraufhin wurde der Antrag zurückgenommen.

    Ansonsten käme ich nicht auf die Idee Kredite für Luxus- oder Konsumgegenstände zu beanstanden. Solange sich diese nicht in Ansehung des Prozesses angelacht wurden ist das Ordnung. Das hatten wir glaube ich auch schon öfter diskutiert, dass im Zweifel eben der, der spart, im PKH-Fall der Gekniffene ist.

  • ......gem. Beschluss wurde das Kfz und die gesamten Kfz Kosten, Versicherung und Steuern nicht berücksichtigt.
    Begründung: Bei einer Fahrtstrecke von 3,5km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann keine Berücksichtigung erfolgen :(
    Trotz Begründung, Arbeitsort ist mittels öffentlicher Verkehrsmittel nicht zu erreichen, es ein Altkredit und als Familienauto genutzt wurde (Verfahren ist ein Scheidungsverfahren) und zwei Kinder beim Antragsteller leben und ein Kfz notwendig ist......

    Beschwerde werde ich trotzdem versuchen

  • ......gem. Beschluss wurde das Kfz und die gesamten Kfz Kosten, Versicherung und Steuern nicht berücksichtigt.
    Begründung: Bei einer Fahrtstrecke von 3,5km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann keine Berücksichtigung erfolgen :(
    Trotz Begründung, Arbeitsort ist mittels öffentlicher Verkehrsmittel nicht zu erreichen, es ein Altkredit und als Familienauto genutzt wurde (Verfahren ist ein Scheidungsverfahren) und zwei Kinder beim Antragsteller leben und ein Kfz notwendig ist......

    Beschwerde werde ich trotzdem versuchen

    :daumenrau Danke für das Update! Man darf gespannt sein, was die Beschwerde sagt.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Halte ich für gut vertretbar. 3,5 km sind locker mit Rad oder sogar zu Fuß in angemessener Zeit zu machen. Nur mit dem Vorbehalt, dass es dafür vernünftige Wege geben muss. 3,5 km zu Fuß auf Landstr. ohne Gehweg halte ich für nicht zumutbar, da zu riskant.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    P.S.: Wenn "Familienauto", mag das anders sein, aber dann kann es nicht zur täglichen Fahrt zur Arbeit verwendet werden, weil es sonst den überwiegenden Teil des Tages dort rumsteht.

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