Terminsvertreter einer Privatpartei

  • Hallo, ich habe hier eine ziemlich doofe Akte auf dem Tisch liegen.

    Zum Sachverhalt:
    Die Beklagten müssen die Kosten tragen.
    Die Klägerpartei hat sich durch einen Rechtsbeistand "vertreten" lassen. Nun ist im Termin aber ein beauftragter Terminsvertreter aufgetaucht und macht jetzt hier seine Kosten geltend. Ich hätte ihn jetzt "normal" wie einen Terminsvertreter abgerechnet mit den 0,65 VG und so weiter. Meine Ausbilderin schreibt mir jedoch JVEG dahinter und gibt mir die Akte wieder mit. Ich habe das ganze JVEG durch und finde nichts dazu. Auch bei Juris und Beck online war meine Suche erfolglos.
    Weiß hier vielleicht jemand was ich da am besten tun kann?

    Ich bedanke ich vorab schon einmal für die Hilfe

  • Terminsvertr. gehört zum Personenkreis des § 5 RVG ?

    Ansonsten hilft Dir vllt das weiter

    . Die Kosten des Terminsvertreters sind nicht erstattungsfähig, da dieser von den Prozessbevollmächtigten selbst beauftragt wurde. Die interne Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozessbevollmächtigten betrifft ausschließlich deren Vertragsverhältnis, nicht aber das Mandatsverhältnis zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der von ihm vertretenen Partei oder aber die Erstattungspflicht des unterlegenen Prozessgegners. Hierbei ist es auch unerheblich, ob der Mandant davon der Beauftragung Kenntnis hatte, denn der Terminsvertreter verdient für den Prozessbevollmächtigten die Gebühren und wird dafür durch den Letzteren auf Grund der zwischen ihnen getroffenen internen Vereinbarung honoriert. Auch stellt die Vergütung des Terminsvertreters keine Aufwendung i.S.v. § 675 i.V.m. § 670 BGB dar (OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.7.2017 – 8 W 321/15; LG Berlin, Beschl. 08.03.2017 - 80 T 67/17; BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - IV ZB 8/11, OLG Hamm, Beschl. v. 15.10.2019 - 25 W 242/19).

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