Hilfe, da brauch ich euch einmal:
PfÜB erlassen, Drittschulder: Rentenversicherung A (Altersrente), Rentenversicherung B (Witwenrente), Lebensversicherung Klug, VBL Wunschhausen
Anordnung der Zusammenrechnung aller Einkünfte der Drittschuldner mit der Maßgabe, dass der unpfändbare Grundbetrag in erster Linie der Witwenrente zu entnehmen ist.
Jetzt legt die Rentenversicherung der Witwenrente Erinnerung ein, mit Antrag auf Einstellung nach § 732 Abs 2 ZPO.
Es wird beantragt abzuändern dergestalt, dass der unpfändbare Betrag der Rentenleistung der Rentenversicherung A und der Rentenversicherung B zu entnehmen ist.
Es wird vorgetragen, es sei unklar wer den PfÜB ausführen soll und mitgeteilt Klug und Wunschhausen hätten den PfÜb noch nicht zugestellt bekommen.
Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht so richtig, wie damit umzugehen ist- ist selten, dass ein Drittschuldner überhaupt mal Erinnerung einlegt und irgendwie verstehe ich den Drittschuldner auch nicht...
Kann mich jemand erleuchten- vielleicht hab ich heute ja nur nen schlechten Tag.
Danke schon einmal