Antrag auf Nichtberücksigung durch Treuhänder

  • Im Insolvenzverfahren über X wurde durch Beschluss festgelegt, dass der Ehegatte des Schuldners bei der Berechnung der pfändbaren Anteile nicht zu berücksichtigen ist, da dieser über eigenes Einkommen verfügt. Der Beschluss gilt auch für die Wohlverhaltensphase.

    Nun, in der Wohlverhaltensphase, teilt der Treuhänder mit, dass der Ehegatte des Schuldners arbeitslos sei und beantragt, den vorgenannten Beschluss aufzuheben.

    Ist der Treuhänder zur Stellung dieses Antrags berechtigt?

  • Hast Du da Bedenken wegen des Rechtsschutzinteresses? Weil die Aufhebung des Beschlusses zu Gunsten des Schuldners wirken würde und daher nur er den Antrag stellen kann? Auf die Idee kann man kommen, ich würde den Treuhänder trotzdem für antragsberechtigt halten.


    Sorry, aber aufgrund welchen Rechs sollte der Treuhänder antragsbefugt sein ?
    Der Schulnder - und nicht der Treuhänder - wäre in der Nachweispflicht, dass auch in Ansehung der Arbeitslosigkeit des Ehegatten die Unterhaltspflicht gegeben wäre.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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