Hallo zusammen!
Vor Jahrzehnten wurde eine Grunddienstbarkeit für "den jeweiligen Eigentümer von Gebäude 12, Gemarkung ..." eingetragen.
Im Grundbuch des berechtigten Grundstücks wurden dem berechtigten Grundstück einige Jahre später 500 m² zugeschrieben, außerdem wurde die Bezeichnung umgeändert von "Gebäude 12" zu "Flurstück 34".
Die Eigentümer des dienenden und des herrschenden Grundstücks sind inzwischen zerstritten. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks beantragt, die Dienstbarkeit im dienenden Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass als Berechtigter nicht mehr der jeweilige Eigentümer von Gebäude 12, sondern der jeweilige Eigentümer von Flurstück 34 eingetragen ist.
Geht das? Kann/darf/muss ich das eintragen - gegen den Willen des Eigentümers des belasteten Grundstücks?
Und wie trage ich es ein? Ursprünglich berechtigt war ja ein deutlich kleineres Grundstück.
Liebe Grüße
Kamillentee