Hallo,
mir liegt ein notarielles Testament vor, in dem die Erblasserin für den Alleinerben ausdrücklich die "Einigung" zur Bestellung eines Wohnungsrechts zugunsten des Vermächtnisnehmers X. gemäß § 873 BGB erklärt.
Kann ich darin schon die erforderliche Bewilligung sehen und nur noch den Eintragungsantrag des Berechtigten bzw. des Erben gleichzeitig mit der Grundbuchberichtigung anfordern?