DSGVO - Behandlung Gruppenordner

  • Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, ob es bei euch noch den guten alten Gruppenordner mit Mustern von annodazumal gibt. Kann man diesen, z.B. unter Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit, bestehen lassen?
    wie wird es bei euch mit analogen Mustersammlungen gehandhabt? Kontrolle durch die Verwaltung dürfte schwierig sein...

  • Bei uns war der Musterordner gerade für das Bürgerbüro bzw. Rechtsantragstelle eher ein Beispielordner. D.h., dort wurden besondere und umfangreiche Anträge gespeichert.

    Jede Abteilung, welche einen solchen Musterordner hat, musste die Beispiele anonymisieren, so das es dann nur noch Muster waren :D.
    Im Zuge dessen haben wir aussortiert und Doppel gelöscht.

  • Na meistens sind das ja Muster aus einem konkreten Fall heraus - leider noch mit Aktenzeichen und/oder Namen. :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Na meistens sind das ja Muster aus einem konkreten Fall heraus - leider noch mit Aktenzeichen und/oder Namen. :teufel:

    Das war noch nie zulässig, nicht einmal in Notarbüros (wurde von der Aufsicht immer und zu Recht beanstandet - "Muster" heißt ohne Namen, Grundstücksbezeichnungen etc).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Frage: Wie wird das bei euch "kontrolliert"? letztendlich kann ja jeder alles in seinem Privatordner speichern.

    Da ich mich direkt angesprochen fühle: Kontrolliert wird es bislang noch durch "freundliche" E-Mails, jedesmal mit dem Hinweis, sich doch datenschutzkonform zu verhalten. Gewinkt wird dabei mit dem Dienstrecht, dessen Instrumente dann einen Verstoß ahnden.

    Privatordner: Es lebt sich leichter wenn man akzeptiert, dass sowohl im Büro als auch im digitalen Nutzerordner es sowas wie privat nicht gibt.

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