Hallo zusammen,
ich mache erst seit Kurzem Kosten und habe zwar schon bei Beck online usw. geschaut, bin mir aber dennoch unsicher...
Folgender Fall:
Im September 2019 wurde ein Scheidungsantrag gestellt. Der Gerichtskostenvorschuss wurde nie einbezahlt und der Antrag der Antragsgegnerin auch nie zugestellt. Im September 2020 hat dann der Anwalt der Antragsgegnerin wohl irgendwie von dem Scheidungsantrag erfahren und Akteneinsicht beantragt. Kurz darauf wurde der Antrag zurückgenommen.
Der Streitwert wurde sodann festgesetzt und dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt. Daraufhin hat der Anwalt der Antragsgegnerin die Festsetzung einer 1,3 Verfahrensgebühr beantragt.
Ich meine ja, der Anwalt kann wenn dann nur eine 0,8 Gebühr verlangen. Kommt es denn darauf an, ob der Scheidungsantrag zugestellt wurde? Der Anwalt hat ja irgendwie Kenntnis von dem Antrag bekommen und wurde ja durch die Akteneinsicht tätig, hat sich also schonmal Informationen beschafft und den Auftrag erhalten, eventuell im Scheidungsverfahren tätig zu werden.
Sehe ich das so richtig oder liege ich völlig daneben?