PfüB wurde im Juni 2021 erlassen. Nun teilet der Schuldner mit, dass er am 20.08.2021, zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld, eine Einmalzahlung von der Agentur für Arbeit erhalten habe und beantragt, diese Einmalzahlung für pfandfrei zu erklären. Nachweise werden vorgelegt.
Die Pfändung ist doch aber eigentlich längst durch, so dass es eventuell am Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
Wie würdet Ihr vorgehen?