Geheimhaltungspflichtige Verschlusssachen in der Justiz?

  • Mich beschäftigt im Rahmen eines EDV-Projekts gerade die Frage, ob es in der Justiz - also bei Gerichten und Staatsanwaltschaften - vorkommen kann, dass Vorgänge als Verschlusssache (VS) deklariert werden und damit einer besonderen Geheimhaltung gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen.

    Ich selbst kenne sowas aus meiner Erfahrung beim AG nicht aber ausschließen will ich es pauschal auch nicht. Bei staatsgefährdenden Straftaten könnte ich es mir z.B. durchaus vorstellen.

    Hat jemand von Euch dazu irgendwelche Erkenntnisse, Erfahrungen, …?

    Ulf

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  • Ich kenne aus dem Verwaltungsbereich verschiedene Verschlusssachen. Da geht es dann um Sicherheit und auch IT-Sicherheit.

    In Verfahren, die ja bei uns grundsätzlich öffentlich sind, ist mir das in fast 30 Jahren noch nicht untergekommen.

  • Zeugenschutz dürfte so pauschal nicht passen, da es bei VS immer um eine Staatsgefährdung gehen muss. So heißt es in der Definition der unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen in § 7 VSA:

    VS sind je nach dem Schutz, dessen sie bedürfen, in folgende Geheimhaltungsgrade einzustufen:
    1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann.
    2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann.
    3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann.
    4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

    Ulf

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  • Natürlich gibt es das.
    Angefangen bei Grundstücken im Umfeld von Grenzen oder bestimmter Militäranlagen, wo nicht jeder wissen soll, wem genau sie gehören.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Naja, aber ich glaube die Frage zielte darauf ab, ob die Dinger offiziös so eingestuft sind.

    Früher waren Vorgänge zum Behördenselbstschutz oder die Ankündigung von Manövern so eingestuft. Es gibt also tatsächlich Verwaltungsvorgänge, die so eingestuft sind.

  • Wahrscheinlich nicht der professionellste Weg, aber wenn man bei Juris "Gerichtsakte" und "Verschlusssache" eingibt, kommen auch ausschließlich Entscheidungen von Verwaltungsgerichten. Und beim Zeugenschutzprogramm wird sich das wohl eher nach § 4 ZSHG richten. Ohne das "VS".

  • Vielen Dank Euch allen!

    Das hilft mir für eine Einschätzung sehr weiter! :daumenrau

    Sollte jemand dazu sonst aber noch weitere Anmerkungen haben, bitte immer her damit! :)

    Ulf

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  • Na, im FGG gabs das früher auch: Da worden gewissen Steuerunterlagen im HR-Bereich unter Verschluss gehalten. Im Grundbuch gabs das auch, aber ich weiß nicht mehr, wie die Dinger hießen.

    Aber es waren alles keine Verschlusssachen.

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