Mich beschäftigt im Rahmen eines EDV-Projekts gerade die Frage, ob es in der Justiz - also bei Gerichten und Staatsanwaltschaften - vorkommen kann, dass Vorgänge als Verschlusssache (VS) deklariert werden und damit einer besonderen Geheimhaltung gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen.
Ich selbst kenne sowas aus meiner Erfahrung beim AG nicht aber ausschließen will ich es pauschal auch nicht. Bei staatsgefährdenden Straftaten könnte ich es mir z.B. durchaus vorstellen.
Hat jemand von Euch dazu irgendwelche Erkenntnisse, Erfahrungen, …?