Hallo,
die Sparkasse hat einer Kundin wegen ungebührlichen Veraltens die Geschäftsbeziehungen gekündigt. Diese hat zwei Sparbücher mit ordentlich Guthaben.
Die Kündigung konnte nicht zugestellt werden. Unter der Anschrift wohnt niemand und der Briefkasten ist zugeklebt.
M.E. müsste die Kündigung zunächst öffentlich zugestellt werden. Aber jetzt hat die Sparkasse die Hinterlegung des Betrags beantragt und gleichzeitig das Aufgebot der beiden Sparbücher.
Ist das ein Hinterlegungsgrund, wenn man von ordentlicher Kündigung ausgeht? Und wegen des Aufgebots: Die Kundin hat ja vermutlich die Sparbücher, man weiß also, wo sie sind.
Liebe Grüße