Eigenurkunde des Notars

  • Wir schließen einen Nutzungsvertrag mit Optionsvorbehalt zum Abschluss eines Kaufvertrages. Tritt die die Option/Aufschiebende Bedingung ein, so erklären wir die erfüllte Bedingung gegenüber dem beurkundeten Notar schriftlich und nehmen den Kaufvertrag an. [FONT=&amp]Der Notar ist beauftragt, den Eintritt der aufschiebenden Bedingung durch notarielle Eigenurkunde festzustellen.[/FONT]
    Ist in diesem Falle eine Mitwirkung/Unterschrift der Vertragsbeteiligten erforderlich?, oder genügt die "Eigenfeststellung" des Notars um den dann Kaufvertrag scharf zu schalten?
    Vielen Dank

  • Wir schließen einen Nutzungsvertrag mit Optionsvorbehalt zum Abschluss eines Kaufvertrages. Tritt die die Option/Aufschiebende Bedingung ein, so erklären wir die erfüllte Bedingung gegenüber dem beurkundeten Notar schriftlich und nehmen den Kaufvertrag an. [FONT=&amp]Der Notar ist beauftragt, den Eintritt der aufschiebenden Bedingung durch notarielle Eigenurkunde festzustellen.[/FONT]
    Ist in diesem Falle eine Mitwirkung/Unterschrift der Vertragsbeteiligten erforderlich?, oder genügt die "Eigenfeststellung" des Notars um den dann Kaufvertrag scharf zu schalten?
    Vielen Dank

    Frag' doch den Notar. Der antwortet - ihr bezahlt ihn ja auch.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo!

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    li_li (Mod)

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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