Löschung Zweigstelle Limited von Amts wegen

  • Ist es möglich die Zweigstelle der Limited von Amts wegen zu löschen? Der Verwaltungssitz ist in Deutschland. Im Company House ist die Gesellschaft bereits gelöscht.

    Danke!

  • Ja, z. B.:
    Das Registergericht beabsichtigt daher, auch die Zweigniederlassung aufgrund Unzulässigkeit mangels eigener Rechtspersönlichkeit von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen.

    Falls das Unternehmen in anderer Rechtsform hier fortgeführt wird bzw. werden soll, muss dies neu angemeldet werden; Umwandlung nur der Zweigniederlassung gibt es m.E. nicht.

  • Bei uns erfolgt keine Prüfung der fraglichen Gesellschaften von Amts wegen.
    So manch eine Gesellschaft hatte sich mit der Löschung der Hauptniederlassung eh schon ihrer Daseinsberechtigung beraubt, sodass der Bestand in den letzten Jahren zumindest hier sich deutlich vermindert haben dürfte.
    Wir werden tätig, wenn sich im konkreten Einzelfall Bedarf ergibt.
    Mit dem, was eh schon reinkommt, sind wir auch ausreichend beschäftigt.

  • Ich hänge mich hier mal mit ran:
    Wie handhabt ihr das jetzt nach dem Brexit?
    Und auch sonst bei Löschung im Companies House?
    Sucht ihr euch alle Limiteds raus und kündigt die Amtslöschung an?

    VG mercator

    Wenn nun noch Limteds vorhanden sind im Register könnten die von Amtswegen gelöscht werden?

    Eine Änderung der Rechtsform ist bisher nicht erfolgt.

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