• Bekommt Ihr die Kontoauszüge in kleineren Verfahren elektronisch?
    Druckt Ihr die Kontoauszüge aus? Oder ruft Ihr Euch die entsprechenden Belege nur elektronisch auf?

    Und was macht Ihr nach Prüfung mit den elektronisch übersandten und ggf. ausgedruckten Kontoauszügen?

    Bei uns landet alles in der Wachtmeisterei, wo auch alles ausgedruckt wird...


    Das Übersenden von Kontoauszügen bei beA haben wir schon letztes Jahr im Keim erstickt, als es aufkam. Wobei ich mich nicht sperre, wenn es mal ein kleiner Kontoauszug mit einer klitzekleinen Buchung ist. Aber grundsätzlich verlangen wir die per Post. Was ausgedruckt wird,kommt in die Akte und da Kontoauszüge da regelmäßig nicht hingehören, möchte ich die nicht online haben. Wobei man sich wahrscheinlich auch auf den Standpunkt stellen könnte, dass man sie nur am PC öffnet, seine Buchungsliste abhakt und nicht ausdruckt. Ich denke, da muss jeder seinen eigenen Weg finden. Für die Verwalter ist online bzw. per beA vermutlich komfortabler, weil eh das meiste über Online-Banking oder sowas in der Art läuft.


    Wahrscheinlich muss man sich hier wirklich mal ausprobieren und offen sein für die Elektronik :-). Es wird ja sowieso irgendwann kommen, dass wir alles elektronisch prüfen müssen.
    Wenn man also die Kontoauszüge in kleineren IK-Verfahren oder in der WVP (z.B. bis zu 10 Seiten Kontoauszüge) elektronisch annimmt und dann ohne Ausdruck elektronisch prüft, würde man eigentlich auch viele Vorteile haben:
    -keine 2 Posteingänge (elektronischer Bericht und Kontoauszüge per Papier)
    -keine Rücksendung der Kontoauszüge per Post
    -sofortige Bearbeitung und keine Mehrarbeit in der Geschäftsstelle
    Ich mache auch immer ein kleines Schreiben in der WVP, dass alles geprüft wurde und keine Beanstandungen vorliegen. Das könnte ich dann auch elektronisch verschicken.

    Die Verwalter würden sich wahrscheinlich freuen. In den meisten Insolvenzbüros wird ja nur noch elektronisch gearbeitet ohne Papier.

    Das Problem ist nur, wie erreiche ich, dass die Kontoauszüge nicht automatisch in der Wachtmeisterei ausgedruckt werden? Kann man die Anlage Kontoauszüge irgendwie deutlich markieren?


  • Ist das so zwingend? :gruebel: Vielleicht gibt es bereits Regelungen zum vergleichbaren Fall am Betreuungsgericht?

    Dort werden die per Post durch den Betreuer mit der Rechnungslegung eingereichten Kontoauszüge (und weiteren Belege) nach Prüfung der Rechnungslegung zurückgegeben. Nur weil der Betreuer jetzt auf die Idee kommt, dass die Einreichung auf elektronischem Weg praktischer (für ihn) ist, kann das doch nicht zum Ergebnis führen, dass man nun plötzlich alle Rechnungslegungsunterlagen in die Akte heftet.


    Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Was kommt jetzt genau zur Akte?

    Es ist doch total unlogisch, dem Verwalter per Post seine elektronisch übersandten Unterlagen zurückzuschicken. Was soll das bewirken??
    Ein Entsorgen ist für mich keine Alternative.
    Also müssten sie doch zur Akte....

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