Unterhaltsvollstreckung

  • Hallo ihr lieben,

    mir liegt ein PfÜB-Antrag für Unterhaltsansprüche vor. tituliert ist folgendes:

    "Der Schuldner wird verpflichtet, an den Gläubiger ab ... einen monatlichen, jeweils monatlich fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 376,00 Euro abzüglich monatlich gezahlter 300,00 Euro zu zahlen."

    Mittlerweile zahlt der Schuldner die 300,00 Euro nicht mehr. Der Gläubiger möchte nun den vollen Betrag von 376,00 Euro monatlich vollstrecken. Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, da der volle Betrag nicht tituliert ist, würde daher nur 76,00 Euro als vollstreckbar ansehen. Seht ihr das auch so?

    Viele Grüße

    Das Kruemelchen

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