Ich habe einen 20 Jahre alten Vollstreckungstitel mit der Anschrift der Schuldnerin in ABC. In den letzten 20 Jahren ist die Schuldnerin zigmal umgezogen und hat jetzt eine neue Anschrift in XYZ.
Habe gerade einen PfÜB beantragt unter Vorlage des Titels, auf dem die ursprüngliche Anschrift ABC steht und die Schuldnerin mit ihrer aktuellen Anschrift XYZ im PfÜB bezeichnet wird (was ja richtig uns sinnvoll ist). Zudem habe ich das Geburtsdatum und den früheren Mädchennamen der Schuldnerin im PfÜB angegeben (beides steht auch auf dem Titel - ist eine notarielle Urkunde)
Das Vollstreckungsgericht erläßt den PfÜB nicht, weil wegen der unterschiedlichen Anschrift im Titel bzw. im PfÜB die Parteiidentität nicht nachgewiesen sei. Ich solle beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel einholen und vorlegen. Problem ist nur, dass das EMA immer nur die letzte, vorherige Anschrift kennt - aber nicht die Anschrift von vor 20 Jahren. Ich kann doch schlecht 20 EMA anschreiben und die "Umzugsspur nachverfolgen" (kostet ja auch jedesmal 10 - 15 Euro) für so eine Bescheinigung, nur weil die Schuldnerin in den letzten Jahren 20x umgezogen ist. Die Rechtspflegerin meinte nur, ohne die Bescheinigung des EMA sei die Parteiidentität nicht gewährleistet.
Mir fehlt das Verständnis für so eine "Förmelei" - was kann ich dagegen tun?