Rechtsnachfolgeklausel für IV während Nachtragsverteilung

  • Hallo zusammen,

    mir liegt aktuell ein Antrag vor, in welchem eine ehemalige Insolvenzverwalterin nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO einen für den Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen Titel gem. § 727 ZPO auf Sie umgeschrieben haben will.
    Ich bin mir, mangels ausreichenden Wissen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, nun nicht sicher inwieweit die Insolvenzverwalterin nachzuweisen hat, dass sie berechtigt ist über die Forderung noch zu verfügen. Grundsätzlich endet ja das Amt der Insolvenzverwalterin mit der Aufhebung der Insolvenz und die Insolvenzverwalterin hat Ihre Urkunde gem. § 56 Abs. 2 InsO an das Insolvenzgericht zurückzugeben. Dies gilt jedoch anscheinend nicht für Vermögensgegenstände die zu der Teilungsmasse einer angeordneten Nachtragsverteilung gehören (vgl. Braun/Ludwig, 8. Aufl. 2020, InsO § 203 Rn. 29, 30).

    Meine Fragen nun: Wie bekomme ich heraus, dass die Forderung zur Teilungsmasse der Nachtragsverteilung gehören? Und wie kann ich mir die Verfügungsbefugnis der Insolvenzverwalterin in der Form des § 727 ZPO Nachweisen lassen, da die Urkunde gem. § 56 Abs. 2 InsO ja bereits zurückgegeben wurde?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten!

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