Hallo Gemeinde!
Muss sich der Arbeitgeber an ein amtsärztliche Gutachten halten?
Vorliegend wurde nach 3 Monatiger Krankheit ein amtsärztliches Gutachten zwecks Dienstfähigkeit beauftragt. Das Gutachten sagt, dass in etwa 10 Monaten die Dienstfähigkeit (voraussichtlich?) wieder hergestellt sein wird.
Muss sich der AG (Hessen) an dieses Gutachten halten oder kann er den Beamten direkt in den vorzeitigen Ruhestand (ohne Frist) versetzen? In dem Anschreiben steht nichts mit "Überprüfung in xx Jahren" oder ähnliches.
Kann der Beamte trotzdem wieder auf Antrag in den aktiven Dienst zurück wenn es im wieder gut geht (Reaktivierung?), auch wenn die Versetzung in den Ruhestand endgültig ist?
Internetrecherche ist sehr wiedersprüchlich.
Schönen Sonntag !
Hänsel