Guten Morgen,
ich brauche kurz Hilfe zu folgender Problematik.
Übertragen werden zahlreiche Grundstücke, welche in verschiedenen Gemarkungen verschiedener Grundbuchämter liegen. Bei mir werden nur Landwirtschaftsflächen übertragen, die Hofstelle ist also nicht in meinem Bezirk. Laut notarieller Urkunde wird beim anderen Grundbuchamt auch ein Grundstück übertragen, bei welchem die Wirtschaftsart Hof- und Gebäudefläche lautet (wg. § 18 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG), außerdem sind die dortigen Grundstücke auch leicht größer in der Gesamtfläche als bei mir (§ 18 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG), falls das mit der Hofstelle so nicht passen sollte.
Im Ergebnis akzeptiere ich nun die Genehmigung der Behörde, welche für die anderen Grundstücke örtlich zuständig ist, auch für meine Grundstücke, richtig? Hatte noch nie so einen Fall.
Danke!