Hallo,
mir liegt eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung vor, die elektronisch bei uns eingereicht wurde. Sie trägt auch hintendran den Vermerk, dass die enthaltenen Bilddaten mit dem dem Notar vorliegenden Papierdokument (Urschrift) übereinstimmen. Es handelt sich nicht um ein elektronisch erstelltes Dokument (was meines Wissens bisher auch nicht gemacht wird von den Notaren), sondern um eine eingescannte Papierurkunde.
Auf der Urkunde ist unter der Unterschriftsbeglaubigung jedoch nur die Unterschrift des Notars, aber kein Siegel zu erkennen (auch kein L.S. oder ähnliches). Der Bearbeiter beim Notariat hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das so üblich wäre, dass die Dokumente vor dem Zusammensiegeln gescannt werden und ohne Siegel an das GBA geschickt werden. Das Siegel sei ja durch die Signatur ersetzt. Stimmt das?
ich hab mit der Suchfunktion nichts gefunden und auch aus der Kommentarliteratur wird ich nicht so richtig schlau...