Guten Morgen zusammen,
ich wüsste gerne mal, wie(weit) ihr die Entgeltlichkeit einer Verfügung des TV prüft. Hier war es "immer schon" so, dass in den Urkunden maximal eine Versicherung enthalten ist, dass der Verkauf zur Überzeugung der Beteiligten ganz, ganz ehrlich im vollen Umfang entgeltlich ist. Mehr kommt selten.
Den Schöner/Stöber finde ich zu dieser Frage letztlich wenig hilfreich. Einerseits heißt es, die Entgeltlichkeit sei eingehend darzulegen, andererseits wird konstatiert, das Grundbuchamt habe auf die Behauptung des TV, es handele sich um eine entgeltliche Verfügung, einzutragen, falls dem Grundbuchamt nicht Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit dieser Angabe vorliegen.
Und dann ist da natürlich immer noch der Erfahrungssatz, dass einem Fremden nichts geschenkt wird. Und bei einem unbeteiligten Dritten als Erwerber gibt es ja eigentlich auch keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln. Aber woher weiß ich denn, dass es keine Verbindung, kein irgendwie geartetes Näheverhältnis zwischen TV und Erwerbern besteht? Eben.
Bei Verfügungen des Vorerben fahre ich inzwischen eine deutlich strengere Linie, als es früher üblich war, nachdem sich die Rechtsprechung zu diesem Thema ja auch weiterbewegt hat.
Bevor ich jetzt aber anfange, hier auch hinsichtlich der TV alles auf Links zu drehen, würde ich mir gerne mal ein Meinungsbild einholen, wie es anderswo gehandhabt wird.