Berichtigung nach Aufhebung möglich?

  • Insolvenzverfahren gegen Max Mustermann wurde im Jahr 2016 eröffnet. Im Jahr 2018 erfolgte die Aufhebung des Verfahrens und Übergang in die Wohlverhaltensphase.

    Jetzt beantragt der Treuhänder die "Berichtigung der Insolvenztabelle".

    Die Änderung lautet: "Gläubiger ( XY) hat sich gemäß Abtretungs- und Übereignungsvertrag geändert". Diese Änderung wurde nicht im Feld "Berichtigung" sondern im Feld "Bemerkungen" eingetragen. Eine berichtigende Unterschrift meinerseits ist also nicht vorgesehen. Die neue Gläubigerbezeichnung wurde im Feld "Gläubiger" eingetragen. Der bisherige Gläubigervertreter wurde weggelassen. Als Nachweis wurde eine Kopie des entsprechenden Abtretungs- und Übereignungsvertrag vorgelegt.

    1) Kann das Tabellenblatt zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berichtigt werden?
    2) Ist die Berichtigung so in Ordnung?
    3) Was ist von mir zu tun? Auf dem Tabellenblatt kann ich ja keine Berichtigung unterschreiben.

  • Auf alle Fälle kannst Du schon einmal berichtigen, sogar noch nach Erteilung der RSB: BGH v.24.11.2016, IX ZB 4/15

    Wie das auf dem Papier aussieht, da habe ich keine Ahnung. Da jedoch nach Abhaltung des PT die Tabelle bei Gericht geführt wird, dürfte das Blatt, welches der TH Dir überlassen hat, lediglich eine Formulierungshilfe sein.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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