Hallo,
folgender Fall beschäftigt mich derzeit:
Der Kindesvater hat sich gegenüber dem Jugendamt durch Unterhaltsverpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet.
Das Jugendamt hat sodann wegen übergegangener Ansprüche der Unterhaltsvorschusskasse eine vollstreckbare Teilausfertigung erteilt.
Diese beantragt nun die Zustellung der vollstreckbaren Teilausfertigung nebst Rechtsnachfolgeklausel an den Kindesvater.
Der Aufenthalt des KV ist bekannt. Es geht also nicht um eine öffentliche Zustellung...
Sind wir als Familiengericht dafür zuständig? Falls ja: aus welcher Vorschrift ergibt sich das und wie ist das Verfahren hier einzutragen
(ggfs. als UR-Sache?)?
Vielen Dank für's Mitdenken!