Hallo,
im Jahr 2016 wurde wegen einer Forderung von 6.700,00 € zzgl. der bis dahin entstandenen Säumniszuschläge eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen (gesamt 7.000,00 €). Damals war in unseren Anträgen noch nicht der weitergehende Antrag wegen der Säumniszuschläge drin. D. h. der Betrag von 7.000,00 € ist fix.
Meine Frage: Ich muss wegen einer neuen Forderung erneut eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Kann ich die weiterberechneten Säumniszuschläge zu der alten Forderung von 6.700,00 € mit eintragen lassen? Ich stelle mir die Forderungsaufstellung wie folgt vor:
Hauptforderung 2016: 6.700,00 €
./. 6.700,00 € aufgrund der Eintragung der Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016, damit HF = 0,00 €
Säumniszuschläge bis heute gesamt: 5.000,00 €
./. abzlg. der 300,00 € Säumniszuschläge gemäß Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016 =
Restsäumniszuschläge 4.700,00 €, die eingetragen werden sollen
Danke vorab.
Liane