Zwangssicherungshypothek über Säumniszuschläge zu alter ZSH

  • Hallo,

    im Jahr 2016 wurde wegen einer Forderung von 6.700,00 € zzgl. der bis dahin entstandenen Säumniszuschläge eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen (gesamt 7.000,00 €). Damals war in unseren Anträgen noch nicht der weitergehende Antrag wegen der Säumniszuschläge drin. D. h. der Betrag von 7.000,00 € ist fix.

    Meine Frage: Ich muss wegen einer neuen Forderung erneut eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Kann ich die weiterberechneten Säumniszuschläge zu der alten Forderung von 6.700,00 € mit eintragen lassen? Ich stelle mir die Forderungsaufstellung wie folgt vor:

    Hauptforderung 2016: 6.700,00 €
    ./. 6.700,00 € aufgrund der Eintragung der Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016, damit HF = 0,00 €

    Säumniszuschläge bis heute gesamt: 5.000,00 €
    ./. abzlg. der 300,00 € Säumniszuschläge gemäß Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016 =
    Restsäumniszuschläge 4.700,00 €, die eingetragen werden sollen

    Danke vorab.

    Liane

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