Wechsel der Betreuerin zum Betreuungsverein

  • Hallo,

    eine berufsmäßige Betreuerin teilt mit, dass sie zum Betreuungsverein gewechselt habe. Der Richter hat die Akte dem Rechtspfleger vorgelegt. Ist ein Berichtigungsschluss erforderlich ?

  • Wir hatten mal den umgekehrten Fall: Ein Vereinsbetreuer ist aus dem Verein ausgeschieden und hat die Betreuungen beruflich weiter geführt. Da haben wir (als RPfl) einen entsprechenden deklaratorischen Beschluss gefasst.

  • Hallo,

    eine berufsmäßige Betreuerin teilt mit, dass sie zum Betreuungsverein gewechselt habe. Der Richter hat die Akte dem Rechtspfleger vorgelegt. Ist ein Berichtigungsschluss erforderlich ?

    Warum ein Berichtigungsbeschluss??

    Das verstehe ich auch nicht.

    Es handelt sich stattdessen um einen konstitutiven Beschluss, der die Entlassung als Berufsbetreuerin enthält und die Neubestellung als Vereinsbetreuerin. Dass es sich um die gleiche natürliche Person handelt, spielt keine Rolle.

    Es liegt eine klare Statusänderung vor mit allen Konsequenzen (Schlussrechnungslegung und neues Vermögensverzeichnis).

  • Da stimme ich dir voll und ganz zu!

  • Genau so sehe ich das auch! Und so wird es hier auch gemacht.

  • Wieso Schlussrechnungslegung und neues Vermögensverzeichnis?

    Auch eine Vereinsbetreuerin führt wie eine Berufsbetreuerin die Betreuung persönlich. Und an der Person der Betreuerin ändert sich nichts. Nur ihr Status ändert sich. D.h. bis zur Wirksamkeit des Änderungsbeschlusses besteht Rechnungslegungspflicht. Und ab Wirksamkeit liegt eine Betreuung vor. Und auch der Vergütungsanspruch wandelt sich. Es dürfte aber kein neuer Abrechnungsmodus eintreten. D.h. die Abrechnungsquartale bleiben die alten.

  • Auch eine Vereinsbetreuerin führt wie eine Berufsbetreuerin die Betreuung persönlich. Und an der Person der Betreuerin ändert sich nichts..

    Da sagt § 1900 BGB aber was anderes. Die Betreuung führt der Verein, dieser bestimmt dann eine natürliche Person, die die Betreuung für den Verein führt. Bei der Auswahl der Person hat genau genommen das Gericht nicht mal ein Mitspracherecht. Insofern wird in diesem Fall sehr wohl der Betreuer (Betreuungsverein) entlassen und ein neuer Betreuer bestellt.

  • Wir hatten mal den umgekehrten Fall: Ein Vereinsbetreuer ist aus dem Verein ausgeschieden und hat die Betreuungen beruflich weiter geführt. Da haben wir (als RPfl) einen entsprechenden deklaratorischen Beschluss gefasst.

    Diese Statuswechselbeschlüsse macht bei uns der Richter. Wir entscheiden nur, wenn innerhalb der Vereinsmitarbeiter der Betreuer wechselt; dann ist hiesiger Auffassung nach aufgrund der Vereinshoheit Rechtspflegerzuständigkeit gegeben.

    Im vorliegenden Fall sehe ich die Notwendigkeit des Beschlusses durch den Richter, da ein Statuswechsel vollzogen wird.

  • Wir hatten mal den umgekehrten Fall: Ein Vereinsbetreuer ist aus dem Verein ausgeschieden und hat die Betreuungen beruflich weiter geführt. Da haben wir (als RPfl) einen entsprechenden deklaratorischen Beschluss gefasst.

    Diese Statuswechselbeschlüsse macht bei uns der Richter. Wir entscheiden nur, wenn innerhalb der Vereinsmitarbeiter der Betreuer wechselt; dann ist hiesiger Auffassung nach aufgrund der Vereinshoheit Rechtspflegerzuständigkeit gegeben.

    Im vorliegenden Fall sehe ich die Notwendigkeit des Beschlusses durch den Richter, da ein Statuswechsel vollzogen wird.

    Vielleicht wurde aber auch von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, dann wäre der Rpfl zuständig, so wie hier in RLP

  • Wieso Schlussrechnungslegung und neues Vermögensverzeichnis?

    Auch eine Vereinsbetreuerin führt wie eine Berufsbetreuerin die Betreuung persönlich. Und an der Person der Betreuerin ändert sich nichts. Nur ihr Status ändert sich. ....

    Und das ist aus meiner Sicht durchaus entscheidend.

    Als Berufsbetreuerin haftet nur die Betreuerin (und ggf. deren Haftpflichtversicherung).

    Für dem Betroffenen entstandene Vermögensschäden aus der Zeit der Tätigkeit als Vereinsbetreuerin haftet grundsätzlich bzw. vorrangig der Verein (Arbeitgeber).


    Nehmen wir mal an, die Betreuerin führt die Betreuung noch acht Jahre als Vereinsbetreuerin, dann stirbt der Betroffene. Die Erben erteilen keine Entlastung.

    Nun können verschiedene Probleme auftreten, wenn die Berufsbetreuerin bei Beendigkeit ihrer selbstständigen Tätigkeit als Berufsbetreuerin keine Schlussrechnungslegung einreichen musste:

    1. Die damalige Berufsbetreuerin besitzt gar nicht mehr alle Unterlagen, da sie ja schon so lange Vereinsbetreuerin und eben nicht mehr Berufsbetreuerin ist. Sie kann eine ordnungsgemäße Schlussrechnungslegung für den Zeitraum von z. B. 2008 bis 2013 gar nicht mehr erbringen.

    2. Abwandlung:
    Die Betreuerin besitzt noch die Unterlagen und erstellt eine Schlussrechnungslegung. Es ergeben sich diverse Unstimmigkeiten bzw. ggf. Vermögensschäden. Die Erben gehen gegen die finanziell nicht gut gestellte Betreuerin zivilrechtlich vor und können deren Haftpflicht-Versicherung bereits deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie schon längst gekündigt wurde. Eventuell sind auch Teile der Forderungen schon verjährt.

    3. Unabhängig davon ist es sehr unschön, für den zur entsprechenden Zeit zuständigen Kollegen, wenn dieser nicht "nur" eine Schlussrechnungslegung für den Zeitraum von 2021-2029 prüfen muss, sondern von 2008-2029. :eek:

    (Punkt 3 gilt nicht für diesen Fall, da Berufsbetreuer zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet sind, jedoch wenn langjährige Vereinsbetreuer aus dem Verein ausscheiden und die Betreuungen als Berufsbetreuer fortsetzen. Wenn dort kein Cut im Sinne einer Schlussrechnungslegung für die Zeit der Vereinsbetreuung gefordert wurde, kommt das große Erwachen nach dem Tod des Betroffenen. Da ist dann nicht nur die Schlussrechnungslegung z. B. für das letzte halbe Jahr zu erbringen, sondern auch z. B. für 13 Jahre Tätigkeit als Vereinsbetreuer. Dann gibt es den Verein vielleicht nicht mehr und die Unterlagen sind nicht mehr greifbar und den Verein als Arbeitgeber in eventuelle Haftung nehmen, können die Erben dann auch nicht mehr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Frog (9. November 2021 um 17:40)

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