Folgender Fall:
Wahlverteidiger rechnet gegen die Staatskasse ab nach Teilfreispruch.
Es wird Geldempfangsvollmacht angefordert.
Der RA schreibt nun, dass er diese nicht vorlegen kann, weil er nicht zum Geldempfang bevollmächtigt wurde.
Er bittet um Anrechnung der Gebühren auf die verhängte Geldstrafe. Geht das???
Wenn es nicht möglich sei, beantragt er die Auszahlung an den Mandanten direkt. Geht das? Oder brauche ich einen Antrag des Mandanten direkt?