Besuchskontakte in Coronazeiten

  • Hallo,

    die Betreuter teilen mir ständig in den Jahresberichte mit, dass sie aufgrund der Pandemie die Besuchskontakte sehr reduziert haben.... akzeptieren oder auf quartalsmäßige Besuchsfrequenzen bestehen ?

  • Was bedeutet denn die Frage, ob man das akzeptiert ??? Die jetzigen Jahresberichte beziehe sich doch auf das abgelaufene Jahr. Es sollte doch nun wirklich jeder mitbekommen haben in welcher Situation sich die Welt befunden hat ( und es auch immer noch tut ) . Wir haben es hier zum teil mit alten und sehr kranken Menschen zu tun, da versteht es sich doch wohl von selbst, dass die persönlichen Kontakte ( Face to Face ) auf ein minimum reduziert werden. Was soll ich denn jetzt zu einen betreuten mit einer COPD gehen nur um da der Besuchsvorstellung der Rechtspflege gerecht zu werden ???

    Es gibt die Möglichkeit zu telefonieren und Briefe zu schreiben, whatsapp usw ....

  • Woher nimmst du das quartalsmäßige?

    Mich würde die Fundstelle des Gesetzestext auch interessieren.

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  • ... akzeptieren oder auf quartalsmäßige Besuchsfrequenzen bestehen ?

    Im Betreuungsrecht gibt es keine Mindestzahl. Quartalsmäßige Besuchsfrequenzen würden mindestens 4 Besuche pro Jahr bedeuten.

    Persönliche Kontakte sollen im erforderlichen Umfang erfolgen.

    Es gibt Betreute, die können gar keinen Besuch -mehr- empfangen.
    Andere Betreute sehen ihren Betreuer am liebsten von hinten.
    Und es gibt Betreute, die würden am liebsten jede Woche ein Pläuschen Face-to-Face mit ihrem Betreuer führen.

    Frag doch einfach mal bei der nächsten Anhörung, was der Betroffene oder die Pflegedienstleitung/der Sozialdienst von der Besuchshäufigkeit meint.

    Und wenn mir so zu Ohren kommt, dass der Betreuer viel zu selten, vor allem auch nicht nach Ansprache durch die Betroffene bzw. die Mitarbeiter des Heims, vorbei schaut, schreibe ich ihn an und frage anschließend auch nach.

    Und wenn alles nichts hilft, kommt ggf. ein Antrag/eine Anregung auf Betreuerwechsel.

  • Woher nimmst du das quartalsmäßige?

    Ich vermute, das stammt aus einem Umkehrschluß aus landgerichtlicher Rechtsprechung, wonach ein Besuch im Quartal ausreichend sei.
    (Vgl. z. B. dazu den geschätzten Steinkauz dort: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post900582)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Grundlegend war das Thema :
    [h=2]Besuchskontakte in Coronazeiten [/h]
    Es ist doch unumstritten, dass ein regelmäßiger Kontakt stattfinden muss, was allerdings bei den unterschiedlichen Menschen und Krankheitsbildern immer individuell anzusehen ist und nicht in einem Buch allgemeingültig vorgeschrieben ist.
    Und keiner ist bislang auf das eigentliche Thema, nämlich [FONT=&quot]zu Coronazeiten[/FONT] eingegangen....

  • Gut, reden wir über "Coronazeiten". Da ist es wie immer im Leben: die allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Ebenso gibt es keine Definition von "Coronazeiten".
    Besteht für eine Einrichtung ein Besuchs-/Betretungsverbot, dann müssen wir wohl über "Pflichtbesuche" der Betreuer in diesem Zeitraum nicht reden. Wer auf solche Ideen käme, hätte den Schuß noch immer nicht gehört.
    Alle anderen Fälle wären für mich immer Einzelfallentscheidungen, bei denen sowohl anderweitige Kontaktmöglichkeiten und Informationsquellen als auch der vielleicht mal geäußerte Betroffenenwille zu berücksichtigen sind. Kommt also auch sehr auf die Kommunikation zwischen Betreuer und Gericht an. Nichtssagende Pauschalformulierungen wie im Eingangspost genügen da wohl eher nicht.

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