Hallo liebes Forum,
leider konnten mir die vorhandenen Threads nichtweiterhelfen.
Der Schuldner hat eine Nachzahlung einerErwerbsminderungsrente bekommen (mehrere Tausend Euro). Die Auszahlung erfolgtejedoch nur zum Teil auf ein normales Girokonto (kein P-Konto). Die Bank zahltdiesen Betrag nicht aus. Der andere Teil wurde zurückbehalten, weil mehrereKassen auf den Rest Anspruch erhoben haben (vermutlich, da diese in der Zeitder ausgebliebenen Nachzahlung unterstützt haben).
Frage: Steht dem Schuldner der restliche Teilbetrag zu, daunpfändbar? Oder muss man berechnen, wieviel monatlich über dem pfändungsbetraggelegen hätte, wenn er die Rente ausgezahlt bekommen hätte? Hierbei müsste mandann die Leistungen addieren, die er ja tatsächlich aus Ausgleich bekommen hat?
Ich muss eine Entscheidung gemäß § 36 Abs. 4 Inso herbeiführen.