Einziehung des Taterlangten

  • Ich brauche mal Hilfe :

    Der VU ist insolvent. Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben und die Wohlverhaltensphase läuft bis 28.07.2025.

    Der hier von mir zu vollstreckende Einziehungsbetrag iHv 150 € ist VOR Eröffnung des InsO-Verfahrens entstanden.

    Wann sind von Seiten der StA wieder Maßnahmen nach dem 8. Buch der ZPO möglich, also PfüB für Konto, Einkommen oder ähnlichem. Muss ich mit Zwangsmaßnahmen bis zum 28.07.2025 und auf den Beschluss zur Restschuldbefreiung warten ? :confused:

    Wer kann mir das mit einfachen Worten erklären ?

    Besten Dank und GLG
    Stefan

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