Hallo zusammen,
eine kurze Frage aus des Untiefen des sozialgerichtlichen Gebührenrechts. Nach der Beendigung des (gerichtskostenfreien) Verfahrens wurde eine Streitsachengebühr festgestellt, aber auf den den falschen Beteiligten ausgestellt und diesem übersandt (konkret in einem P-Verfahren nicht dem privaten Versicherungsunternehmen sondern dem Versicherungsnehmer). Eine Erinnerung nach § 189 Abs.2 SGG wurde nicht eingelegt, die Entscheidung ist somit rechtskräftig. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren. Gibt es eine?
Danke und Grüße!