Die GmbH ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Sie bevollmächtigt X die GmbH selbst gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken steht explizit drin).
Die GmbH, vertreten durch X, verkauft jetzt an A und erteilt A Finanzierungsvollmacht. In der Vollmachturkunde steht "Mein Bevollmächtigter ist berechtigt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäft Untervollmacht zu erteilen, und zwar unter Befreiung von § 181 BGB".
Nun soll die Finanzierungsgrundschuld eingetragen werden und A tritt für sich selbst und die GmbH auf. Ich bin jetzt unsicher bei der Formulierung der Untervollmacht. Sehe nur ich Schwierigkeiten bei der Eintragung?