• Die GmbH ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Sie bevollmächtigt X die GmbH selbst gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken steht explizit drin).

    Die GmbH, vertreten durch X, verkauft jetzt an A und erteilt A Finanzierungsvollmacht. In der Vollmachturkunde steht "Mein Bevollmächtigter ist berechtigt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäft Untervollmacht zu erteilen, und zwar unter Befreiung von § 181 BGB".

    Nun soll die Finanzierungsgrundschuld eingetragen werden und A tritt für sich selbst und die GmbH auf. Ich bin jetzt unsicher bei der Formulierung der Untervollmacht. Sehe nur ich Schwierigkeiten bei der Eintragung?

  • Für ein einzelnes Rechtsgeschäft (Belastung), welches von der Vollmacht für X erfaßt gewesen wäre wenn X gehandelt hätte, wurde Untervollmacht erteilt, und das war X auch ausdrücklich gestattet. Eigentümer ist die GmbH, und die GmbH - vertreten durch A - bewilligt die Eintragung einer Grundschuld. Halte ich jetzt nicht für problematisch.

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  • Ebenso.

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  • Ich hatte nur Bedenken, weil der Vollmachtnehmer Untervollmacht nur für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder für einzelne Geschäfte erteilen darf. Ich bin davon ausgegangen, dass dann nur in bestimmten Fällen Untervollmacht vom Vollmachtnehmer erteilt werden darf und war nicht sicher, ob Finanzierungsvollmacht dann darunter fällt.

  • Ich hatte nur Bedenken, weil der Vollmachtnehmer Untervollmacht nur für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder für einzelne Geschäfte erteilen darf. Ich bin davon ausgegangen, dass dann nur in bestimmten Fällen Untervollmacht vom Vollmachtnehmer erteilt werden darf und war nicht sicher, ob Finanzierungsvollmacht dann darunter fällt.

    "Für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften" = "Ich erteile Untervollmacht an Y, die GmbH bei der Abgabe von Löschungsbewilligungen für Rechte aller Art in Abt. II des Grundbuchs zu vertreten."
    "Für einzelne Geschäfte" = "Ich erteile Untervollmacht an Y, die GmbH bei der Eintragung eines Grundpfandrechts in das Grundbuch von Kuhdorf, Blatt 1234, zu vertreten."

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