Hallo,
ich habe hier ein Vorkaufsrecht das für die ersten beiden Verkaufsfälle eingetragen ist.
Der Berechtigte verzichtet nun auf die Ausübung des Vorkaufrechts beim ersten Verkaufsfall und bewilligt und beantragt die berichtigende Eintragung.
Kann ich das überhaupt eintragen?
Danke schonmal für eure Hilfe