Prüfbericht RL: Was bedeutet "sachliche Richtigkeit"?

  • Hallo,

    würdet ihr im folgenden Fall etwas dazu im Prüfbericht erwähnen:

    Der Betreute zieht ins Pflegeheim und zahlt aus dem Guthaben des Girokontos monatlich einen mittleren dreistelligen Betrag als Eigenanteil.
    Erst als auf dem Konto unter 1.500,00 Euro sind wird vom Betreuer ein Antrag auf Grundsicherung gestellt (auf Nachfrage teilte er mit, dass die vorher durchgeführten Ermittlungen ob evtl. Angehörige unterhaltspflichtig sind "einige Zeit" gedauert haben).
    5 Monate nach Antragstellung werden Sozialleistungen ab dem nächsten Monat bewilligt, da ist das Konto leer, der Betreute hat also nichts mehr außer dem monatlichen Taschengeld.
    Ich finde der Antrag hätte eher gestellt werden müssen und dachte auch dass die Grundsicherung spätestens ab Antragstellung hätte bewilligt werden müssen.

    Der Betreuer wurde in der Zwischenzeit auf eigenen Wunsch entlassen.

    Würdet ihr im Prüfbericht etwas dazu sagen damit der neue Betreuer hier die Geltendmachung von evtl. Ansprüchen prüft ?

  • Hallo,

    würdet ihr im folgenden Fall etwas dazu im Prüfbericht erwähnen:

    Der Betreute zieht im Pflegeheim und zahlt aus dem Guthaben des Girokontos monatlich einen mittleren dreistelligen Betrag als Eigenanteil.
    Erst als auf dem Konto unter 1.500,00 Euro sind wird vom Betreuer ein Antrag auf Grundsicherung gestellt ( auf Nachfrage teilte sie mit, dass die vorher durchgeführten Ermittlungen ob evtl. Angehörige unterhaltspflichtig sind "einige Zeit" gedauert hat).
    5 Monate nach Antragstellung werden Sozialleistungen ab dem nächsten Monat bewilligt, da ist das Konto leer, der Betreute hat also nichts mehr außer dem monatlichen Taschengeld.
    Ich finde der Antrag hätte eher gestellt werden müssen und dachte auch dass die Grundsicherung spätestens ab Antragstellung hätte bewilligt werden müssen.

    Der Betreuer wurde in der Zwischenzeit auf eigenen Wunsch entlassen.

    Würdet ihr im Prüfbericht etwas dazu sagen damit der neue Betreuer hier die Geltendmachung von evtl. Ansprüchen prüft ?

    Ist m.E. Sache des Nachfolgebetreuers evtl. Schadenersatzansprüche der Betroffenen gegen den bisherigen Betreuer zu prüfen und ggf. geltend zu machen.

    Direkter Hinweis an Nachfolgebetreuer muss sein. Hinweis im Prüfvermerk schadet nicht.

  • Würde ich auf jeden Fall aufnehmen und den neuen Betreuer beauftragen, da mal nachzuforschen. Sowohl wegen der späten Antragstellung als auch der Bewilligung.

    Die Grundsicherung sollte eigentlich ab Antragstellung gezahlt werden, wovon hat er überhaupt die 5 Monate dazwischen bezahlt? 1.500 € reicht ja normal nicht mal für einen Monat :gruebel:

  • Da die Rente ans Heim übergeleitet war und auch die Pflegeversicherung einen Teil bezahlt hat, ging es "nur" um ca. 700,00 Euro im Monat, also hat das Guthaben für die nächsten beiden Monate gerade noch gereicht, danach gab es dann jeweils Rückbuchungen durch die Bank mangels Guthaben :daumenrun .

    Dann muss der neue Betreuer jetzt mal sehen ob er beim Sozialamt noch etwas retten kann und ansonsten Schadenersatzansprüche prüfen :mad:.

    Vielen Dank für die Antworten.

  • 5 Monate nach Antragstellung werden Sozialleistungen ab dem nächsten Monat bewilligt

    Nur so aus Neugier: ist das bei euch momentan auch eher so normale Bearbeitungsdauer? Ich hab in letzter Zeit häufiger Betreuer, die von Problemen mit extrem langer Bearbeitungsdauer beim Sozialhilfeträger berichten und von Heimen, die natürlich ihr Geld haben wollen...

  • So genau weiß ich das nicht, aber hier kommt es immer mal wieder vor, dass das Sozialamt sich etwas ziert.
    Allerdings eher wenn als einziges Vermögen Grundbesitz vorhanden ist der erstmal verkauft werden muss, keine Ahnung weshalb es in diesem Fall so lange gedauert hat.

  • Sozialleistungen werden, wenn ich mich recht erinnere, in der Regel doch unabhängig von der Bearbeitungsdauer rückwirkend ab Antragstellung bewilligt :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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