Guten Morgen zusammen,
ich frage mich, was ich genau tue und was für Konsequenzen es hat, wenn ich im Prüfbericht zur Rechnungslegung die „sachliche Richtigkeit“ bescheinige. Rechnerische Richtigkeit ist mir ja klar, aber wenn ich die sachliche Richtigkeit bescheinige, bringe ich dann damit nur zum Ausdruck, dass – um jetzt mein ein nachvollziehbares Beispiel zu nehmen – der Betreuer in der Aufstellung -120 € für Fußballschuhe angegeben hat und ein Beleg über 120 € teure Fußballschuhe vorlag? Oder bescheinige ich damit auch, dass die Anschaffung der Fußballschuhe an sich notwendig gewesen ist und auch der Höhe nach angemessen? Da müsste ich ja in eine ganz andere Prüfung einsteigen, die mir ja vom Schreibtisch aus in vielen Fällen höchstwahrscheinlich ja gar nicht möglich ist. Um beim Beispiel zu bleiben: Ein Querschnittsgelähmter benötigt im Zweifel (!) nicht unbedingt Fußballschuhe. Es könnte allerdings auch sein, dass er – ich phantasiere mal weiter – vor seinem Unfall leidenschaftlicher Fußballspieler war und er sich (geistig klar) an dem Tragen der Fußballschuhe erfreut. Was ist mit jemandem, der sich nicht äußern kann bzw. über dessen Vergangenheit nichts bekannt ist? Und was ist mit dem hohen Preis? Muss ich prüfen, ob die 120 € den Vermögenverhältnissen des Betreuten angemessen sind und bestätige ich mit der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit, dass die Anschaffung neben notwendig auch angemessen gewesen ist? Und, ich denke natürlich auch an meinen eigenen Hals: was ist, wenn die Erben später daher kommen und sagen, „20 € teure Fußballschuhe hätten es doch auch getan, wir hätten gern die 100 € zurück“? Mir ist klar, dass das nur vorm Zivilgericht geklärt werden kann. Nicht klar ist mir allerdings, unter welchen Umständen ich in einem solchen Fall selbst hafte.
Im Palandt steht zu § 1843 BGB, dass sich die sachliche Prüfung auch darauf richtet, ob die Ausgaben angemessen sind. Danach bezieht sich die sachliche Richtigkeit ja tatsächlich auch auf die Frage, ob es die teuren Fußballschuhe sein mussten, oder? Aber wo fängt‘s dann an und wo hört‘s auf? Ich meine: muss ich dann jede Anschaffung des Betreuers in Frage stellen und „nach den allgemeinen Lebenserfahrungen und nach den Lebensumständen des Betreuten“ (?) - oder wonach? - prüfen, ob diese oder jene Anschaffung a) wirklich erforderlich und b) wirklich zu diesem Preis nötig war? Bei Fußballschuhen mag das ja vielleicht noch einigermaßen möglich sein, aber ist mit z. B. selbst zu zahlenden Therapien? Wie soll ich prüfen, ob Massagen oder tiergestütze oder Musik-Therapie a) notwendig und b) ihrem Umfang nach angemessen war?
Ich führe das jetzt hier nicht weiter aus, ich glaube, ich hab mein Problem – natürlich geht’s in meinem Fall tatsächlich nicht um Fußballschuhe und um ganz anderen Beträge – verständlich gemacht.
Der MüKo sagt:
b) Sachprüfung
5 In sachlicher Hinsicht hat das FamG die Rechnung auf die Einhaltung der gesetzlichen Verwaltungsvorschriften, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, die vollständige Anführung von Einnahmen und Ausgaben und die Pflichtgemäßheit der Vermögensverfügungen zu überprüfen.
Hier frage ich mich: Was ist Pflichtgemäßheit? Wenn ich das google kommt ich schnell zu "Ermessen" und stelle mir dann die selben Fragen wie oben...
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich ratlos und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank! Allein schon fürs Lesen meiner langen Ausführungen…