Folgender Fall:
Klassisches Ehegattentestament mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Erbeinsetzung der 3 Kinder nach dem Tod des Längstlebenden.
Als letzter Satz im Testament steht jedoch wörtlich:
" Sollte ein Ehepartner wieder heiraten, erbt diese Person nicht mit".
Die Ehefrau beantragt nun nach Versterben des Ehemanns einen unbeschränkten Alleinerbschein. Ausführungen zur Wiederverheiratungsklausel gibt es keine im Antrag.
Was meint ihr? Habe ich hier eine bedingte Vorerbschaft angeordnet für den Fall der Wiederverheiratung?
Danke vorab