Habe da mal etwas:
KFB ergeht in Strafsachen, KFB entspricht Bezi Vorschlag.
Beschwerde geht ein, Wert unter 200,00 €.
Richter entscheidet:
"Der Rechtspfleger wird angewiesen, für die Gebühr XXXX VV RVG insgesamt X € zzgl. Umsatzsteuer festzusetzen."
Ich bin da mal etwas sprachlos, ich hab so etwas noch nie gehört und normalerweise entscheiden die Richter hier: Die Kosten werden auf XX festgesetzt. Und geben das nicht zurück mit so einem Satz.
Ich setze jetzt dann die Kosten neu fest -unter Bezug auf die Richterentscheidung- und warte aufs Bezi Rechtsmittel?
Danke schon einmal für eure Meinungen, ist mir neu der Vorgang. Passiert so was bei euch?
Schönes WE