Hallo,
mein Erblasser war bulgarischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Die Ehefrau und der Sohn wollen jetzt einen Erbscheinsantrag stellen. Ist das ein Fall fürs ENZ? Und weiß jemand, ob ich bulgarisches Erbrecht anwenden muss / wenn ja, wie das bulgarische Erbrecht ist?
Danke